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   OLG Frankfurt, 02.11.1995 - 6 U 77/94   

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https://dejure.org/1995,10855
OLG Frankfurt, 02.11.1995 - 6 U 77/94 (https://dejure.org/1995,10855)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.1995 - 6 U 77/94 (https://dejure.org/1995,10855)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 1995 - 6 U 77/94 (https://dejure.org/1995,10855)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZugabeVO § 1 Abs 1, 2d; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines uneingeschränkten Rückgaberechts im Gebrauchtwagenhandel; Anforderungen an die Anzahl der Mitglieder eines gewerblichen Interessenverbandes

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2604
  • WRP 1996, 213
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 143/95

    Umtauschrecht I - Verbotene Nebenleistung

    Der gebotenen differenzierenden Betrachtung ist das Berufungsgericht nachgekommen, indem es für die Entscheidung des Streitfalls hat dahingestellt sein lassen, ob dem Oberlandesgericht Düsseldorf (EWiR 1994, 311) zu folgen sei, das ein auf sieben Tage befristetes Umtauschrecht als zugaberechtswidrig angesehen hat (vgl. auch OLG Frankfurt WRP 1996, 213).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 66/96

    Umtauschrecht II - Ergänzung der Hauptleistung

    Es hat unter Übernahme seiner Ausführungen in einem früheren Urteil (OLG Frankfurt WRP 1996, 213) in der beworbenen "5 Tage Umtausch-Garantie" für Gebrauchtwagen eine Zugabe im Sinne des § 1 Abs. 1 ZugabeVO erblickt, die nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 2 lit. d falle.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2011 - 6 U 93/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbeaussage über die hautverjüngende Wirkung

    Allerdings soll es missbräuchlich sein, wenn ein Verband grundsätzlich nur gegen Außenstehende und nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht, deren Wettbewerbsverstöße vielmehr planmäßig duldet (OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 f.- Behinderungsabsicht; OLG Frankfurt WRP 1996, 213, 214).
  • LG Münster, 29.10.2009 - 22 O 111/09

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs aus § 8

    Unter Berücksichtigung des weiteren Umstandes, dass § 5 der Satzung des Klägers festgelegt, dass sogenannte Blockgesellschaften nicht Mitglied beim Kläger werden können, sieht es die Kammer als gegeben an, dass der Kläger die Nichtverfolgung von Mitgliedern planmäßig verfolgt, was schon allein für sich zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs führen kann (= OLG Frankfurt WRP 1996, 213, 214; BGH GRUR 1996, 804; BGH GRUR 1997, 681, 683, LG Saarbrücken vom 24.6.09 - 7 KfH O 77/09 - abgedruckt bei Juris; LG Kiel vom 28.7.09 - 16 O 73/09 - (abgedruckt bei Juris), Arens, Der Wettbewerbsprozess, 15. Auflage, Kapitel 20, Randziffer 16; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Auflage, Kapitel 13, Randnummer 59; Hefermehl/Köhler, 27. Auflage, § 8 Randziffer 4.21; aA jetzt: Gutachten Köhler vom 11.09.2009, Bl. 273 ff. d. A.).
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